26.02.2018

Berichterstattung zu Bisphenol A in Konserven

In einem tendenziösen Fernsehbeitrag vom 21. Februar 2018 hat das ARD-Magazin plusminus über das Vorhandensein von Bisphenol A (BPA) in Lebensmitteln berichtet und dabei einen starken Fokus auf die Innenbeschichtung von Konservendosen gelegt. Der Beitrag hat bei Verbrauchern für Verunsicherung gesorgt und zu Nachfragen bei Mitgliedsunternehmen geführt.

Aus unserer Sicht werden in dem Beitrag wesentliche Fakten unterschlagen oder in einem unzutreffenden Zusammenhang dargestellt:

  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Anfang 2015 ein Gutachten zur umfassenden Neubewertung der Exposition gegenüber Bisphenol A (BPA) und dessen Toxizität veröffentlicht. Die EFSA „kommt zu dem Schluss, dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt (einschließlich ungeborener Kinder, Kleinkinder und Jugendlicher). Die Exposition über die Ernährung bzw. eine Kombination verschiedener Quellen (Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier) liegt deutlich unterhalb der sicheren Obergrenze“.
  • Gleichwohl wurde auf europäischer Ebene über eine Absenkung der Migrationsgrenzwerte für BPA diskutiert. Am 14. Februar 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/213 über die Verwendung von BPA in Lacken und Beschichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird der spezifische Migrationsgrenzwert für die Verwendung von BPA in Kunststoffmaterialien für den Lebensmittelkontakt auf 0,05 mg BPA/kg Lebensmittel abgesenkt. Dies bedeutet eine mehr als zehnfache Absenkung des Migrationsgrenzwertes gegenüber der alten Rechtslage.
  • Die Absenkung des Migrationsgrenzwertes ist aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ein – im Fernsehbeitrag gefordertes – vollständiges Verbot von BPA in Lebensmittelverpackungsmaterialien würde zum Einsatz von Ersatzstoffen führen, zu denen weit weniger wissenschaftliche Untersuchungen vorliegen als zu BPA. Die Metallverpackungsindustrie geht davon aus, dass der neue Grenzwert eingehalten werden kann und verweist darauf, dass Zeit für die Erprobung und Bewertung von BPA-Ersatzstoffen erforderlich ist.
  • Der Fernsehbeitrag vermischt offenbar bewusst missverständlich die Themen Lebensmittelkontakt und Arbeitsschutz. Sofern Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Bezug genommen werden, ist darauf hinzuweisen, dass diese für den Bereich Lebensmittelkontakt nicht in erster Linie maßgeblich sind. Natürlich ist z. B. die tägliche Exposition eines Arbeiters in einer Epoxidharzfabrik anders zu bewerten als bei einem Verbraucher, der gelegentlich eine Konserve öffnet. Die ECHA muss vor diesem Hintergrund andere Maßstäbe anlegen als die EFSA.
  • Verschwiegen wird im plusminus-Beitrag, dass die neue Verordnung (EU) 2018/213 für Verpackungen für Babynahrung etc. vorschreibt, dass kein BPA Übergang stattfinden darf (hier gilt: Grenzwert = Nachweisgrenze).

Es kann festgehalten werden: Lebensmittel in Konserven stellen keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Gefährlich ist allein die Panikmache, die in der Berichterstattung über Lebensmittel mittlerweile zum guten Ton gehört.

Pressekontakt:
Dr. Markus Weck
Kulinaria Deutschland e.V.
Tel.: 0228/212017
Fax: 0228/229460
m.weck@verbaendebuero.de