21.07.2016

Zum Einsatz von Glyphosat im Salatanbau

(Bonn, 21. Juli 2016) Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist, aus-gelöst durch seine Einstufung als möglicherweise kanzerogen durch die IARC, eine der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angegliederte Institution, stark in die Kritik geraten. Gegenteilige Bewertungen durch das für Pestizidbeurteilung zuständige Gremium der WHO, The Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und andere Behörden weltweit haben hieran in der öffentlichen Wahrnehmung kaum etwas geändert.

Glyphosat ist weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder zur Abtötung von Pflanzen oder Pflanzenteilen verwendet werden. Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln ist in der Europäischen Union, unter Beachtung spezifischer Anwendungsregelungen und der Einhaltung von genauen Höchstmengen zugelassen. Die Zulassungsgenehmigung wurde aktuell geprüft und nochmals befristet bis max. 31. Dezember 2017 verlängert.

Im Salatanbau werden Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat, selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen, ausschließlich zur Vor- oder Nachbehandlung des Feldes angewendet. Ein direktes Besprühen des Salates erfolgt nicht, da Glyphosat nicht nur eine Wirkung auf unerwünschte Wildkräuter (= Unkraut) ausübt, sondern auch auf den Salat.

Für Glyphosat sind je nach Kultur und Anwendungsart unterschiedliche Rück-standshöchstgehalte festgelegt. Bei einem Einsatz als Mittel zur Bekämpfung von Wildkräutern liegt der Höchstgehalt für Gemüseerzeugnisse bei 0,1 mg/kg. Dieser geringe Grenzwert liegt deutlich unterhalb der Rückstandshöchstmengen für andere Kulturen, wie z.B. bei der Vorerntebehandlung verschiedener Getreidearten (10 mg/kg).

Glyphosathaltige-Wirkstoffe zeigen eine gute Wirksamkeit und werden deshalb nur in geringen und unbedingt notwendigen Mengen aufgebracht. Über ihren Einsatz (Zeit und Menge) ist durch den Landwirt exakt Buch zu führen

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung kein Risiko für Krebsentstehung oder Erbgutverände-rungen durch Glyphosat für den Menschen über die Nahrung zu erwarten.

Dirk Radermacher
Kulinaria Deutschland e. V.
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